Einführung eines Registers für Inhaber von Sportboot­führer­scheinen beschlossen

Deutscher Bundestag

Do, 09.02.2023 – 17:00

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bislang wurden die Sportbootführerscheine vom Deutschen Motoryachtverband und dem Deutschen Segler-Verband registriert, deren Prüfungsausschüsse auch die Prüfungen zum Erwerb der Sportbootführerscheine abnehmen. Bis Ende des Jahres sollen sie das von ihnen gemeinsam verwaltete Verzeichnis der Inhaber einer Fahrerlaubnis für die Sportschifffahrt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die zum Ressort des Bundesverkehrsministeriums gehört, übergeben. Gemäß einer Prüfbitte des Bundesrates nahm der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Februar 2023, zudem eine Änderung am ursprünglichen Gesetzentwurf vor. So sollen in der Binnenschifffahrt analog zum Straßenverkehr Blutproben bei Fahren unter Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten auch ohne richterliche Anordnung vorgenommen werden können.

Sportbootführerscheine werden zukünftig zentral in einem Register des Bundes erfasst und gespeichert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (20/5163) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar 2023, mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (20/5569) angenommen. Zudem sieht die Gesetzesnovelle Änderungen bei den medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen im Seearbeitsgesetz vor.

(aw/09.02.2023)