10.11.2025

„Mainauer Klimadialog“: Wie Schiffe auf dem Bodensee umweltfreundlicher werden

Elektroschiffe, Solarboote, Biodiesel – über eine klimaneutrale Schifffahrt auf dem Bodensee haben Experten auf der Insel Mainau diskutiert. Die hatte zum „Klimadialog“ eingeladen.

Hier geht’s zum ganzen Artikel.

Quelle: SWR

Klimaneutrale Schifffahrt: Die Elektrofähre „MS Insel Mainau“ liegt an einem Steg vor der Insel.  Foto: Pressestelle Bodensee-Schiffsbetriebe

Mitteilungen Oktober 2025

Marienschlucht: Wiedereröffnung 2026

Am 28.03.2026 wird die Marienschlucht und damit auch der Wanderweg zwischen Bodman und Wallhausen wieder eröffnet. Auch die Schifffahrt ist gern gesehener Gast.

Zollrechtliche Anmeldepflicht bei grenzüberschreitenden Schiffsfahrten

Der frühere Präsident der IVM Bodensee Horst Hanka hat bereits im Jahr 2010 wegen der Anmeldepflicht bei grenzüberschreitenden Schiffsfahrten beim Hauptzollamt (HZA) in Ulm nachgefragt und eine konkrete Antwort erhalten. Auf erneute Anfrage wurde uns mitgeteilt, das Schreiben des HZA Ulm vom 19.11.2010 habe lt. HZA weiterhin seine Gültigkeit. Die Rechtslage habe sich hierbei nicht geändert:
Für den sog. Gelegenheitsverkehr besteht weiterhin die Voranmeldungspflicht zur Anlandung bei den zugelassenen Zollandungsplätzen gem. § 4 Abs. 5 i.V.m § 2 Abs. 3 Zollverordnung. Die geplante Anlandung ist per E-Mail bei der KEZB FN (Kontrolleinheit Zollboote) über das Sammelpostfach KE22.hza-ulm@zoll.bund.de rechtzeitig formlos anzumelden.
Um künftig Probleme zu vermeiden sollte einige Tage vor Überfahrt eine Mitteilung erfolgen entweder formlos oder einfach einen Vordruck kreieren aus dem dann nachfolgendes ersichtlich ist:

  1. Name des Schiffs + Kennzeichen
  2. Ankunfts-Ort und Zeit
  3. Abfahrts-Ort und Zeit
  4. Anzahl der Personen

Anmerkung: Evtl. Kontrollen finden dann gelegentlich statt.

Peter Salzmann, Zollschiffstation Friedrichshafen
Hauptzollamt Ulm, Dienstsitz Friedrichshafen, Sachgebiet C KR 2 / KEZB 22
Seestraße 23, 88045 Friedrichshafen
Tel.: 0731 / 9648 17216
E-Mail: Peter.Salzmann2@zoll.bund.de
KE22.hza-ulm@zoll.bund.de

 Save the date, Jahreshauptversammlung 2025

 IVM Jahreshauptversammlung 2025

Donnerstag, 27.11.2025, 10:00 Uhr 
71 Jahre IVM 
Treffpunkt Parkplatz Hafen Arbon ab 09:45 Uhr 
Danach MS Arbor-Felix 
Michael Popp, Hafenstrasse 14, 9320 Arbon TG 

Vorläufiges Programm 

Bis 09:45 Eintreffen der Mitglieder und Begleitpersonen

 10:00 Begrüssung 
Michael Popp, Inh. Arbor-Felix und Jürgen Wagner, Präsident IVM 
Mitgliederversammlung (vorl. Tagesordnung anbei) 

12:00-13:30 Mittagessen auf dem Schiff (Salat und Fisch-Chnusperle) 

ca. 13:45-15:15 Führung Saurer-Museum (ca. 400 m, zu Fuß erreichbar) 

Anschl. (für alle, die noch nicht genug haben): Hock auf der MS Arbor Felix 
indiv. Abreise 

Hinweise:

Gäste, die Vormittags teilnehmen wollen sind herzlich zum Mittagessen eingeladen. 


Bitte gebt mir per E-Mail an praesident@ivm-bodensee.org möglichst frühzeitig Bescheid: 

  1. Ob ihr kommen könnt und wenn ja, mit wie vielen Personen
  2. Ob jemand etwas anderes bevorzugt (großer Salat oder Wurt/Käse-Salat), ansonsten Mittagessen: Frisch an Bord zubereitete Fisch-Chnusperli (frittierte Fischfilets) à discrétion mit zwei Dip-Saucen, einem gemischten Salat und Brot. 

Vorläufige Tagesordnung 

  1. Begrüßung Mitglieder und Gäste 
    Feststellung Anwesenheit und Beschlussfähigkeit, Protokollführung 
    Feststellung der Tagesordnung 
  2. Bericht des Präsidenten 
  3. Berichte von Vorstand und Beirat
  4. Schatzmeisterin Jahresabschluss 2024 
    a) Jahresabschluss 2024 
    b) Überblick über Kasse 2025 
    Schatzmeisterin Jahresabschluss 2024 
  5. Beschlüsse 
    a) Entlastung Schatzmeisterin 
    b) Entlastung Vorstand 
  6. Verschiedenes/Künftige Termine 

Nach den Formalia ist Schwerpunkt jeder Mitgliederversammlung der Austausch mit den Gästen. 

Wir freuen und auf schöne, gemütliche und interessante Stunden und verbleiben mit schönen Grüßen vom Bodensee 

gez. Jürgen Wagner, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Präsident IVM 

 

Rückstau im Seerhein führt zu Rekordtief beim Wasserstand

„Eine Pflanze ist Schuld am Rückstau im Seerhein, das Schweizerische Laichkraut. Das Schweizerische Laichkraut ist ein Wasserpflanze, die sich seit Anfang des Jahrtausends vor allem im Seerhein stark ausgebreitet hat. Und diese Pflanze verursacht einen Stau im Seerhein, das Wasser kann nicht mehr so gut durch den Seerhein in den Untersee fließen. „Das Laichkraut stabilisiert den Wasserstand des Obersees“, erklärt Manfred Bermicker von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Darum sei der Wasserstand dort höher als im Untersee und sinkt langsamer.“

So der SÜDKURIER in seinem Artikel am 07.07.2023, der sich allerdings nicht mit Lösungsmöglichkeiten auseinandersetzt.

Warum wird nicht gemäht?

Betroffen sind die privaten Schifffahrtsgesellschaften am Untersee, aber auch die BSB und die URh. Die BSB verfügt über eine eigene „Seekuh“ für ihre Häfen, auf Schweizer Seite wird ohnehin regelmässig gemäht. Am Obersee und im Seerhein (auf deutscher Seite versteht sich): Fehlanzeige.

Jürgen Wagner, Präsident IVM

 

Einführung eines Registers für Inhaber von Sportboot­führer­scheinen beschlossen

Deutscher Bundestag

Do, 09.02.2023 – 17:00

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bislang wurden die Sportbootführerscheine vom Deutschen Motoryachtverband und dem Deutschen Segler-Verband registriert, deren Prüfungsausschüsse auch die Prüfungen zum Erwerb der Sportbootführerscheine abnehmen. Bis Ende des Jahres sollen sie das von ihnen gemeinsam verwaltete Verzeichnis der Inhaber einer Fahrerlaubnis für die Sportschifffahrt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die zum Ressort des Bundesverkehrsministeriums gehört, übergeben. Gemäß einer Prüfbitte des Bundesrates nahm der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Februar 2023, zudem eine Änderung am ursprünglichen Gesetzentwurf vor. So sollen in der Binnenschifffahrt analog zum Straßenverkehr Blutproben bei Fahren unter Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten auch ohne richterliche Anordnung vorgenommen werden können.

Sportbootführerscheine werden zukünftig zentral in einem Register des Bundes erfasst und gespeichert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (20/5163) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar 2023, mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (20/5569) angenommen. Zudem sieht die Gesetzesnovelle Änderungen bei den medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen im Seearbeitsgesetz vor.

(aw/09.02.2023)